HU-Gebühr bei Verzug?

 

*Gemäß der „HU-Richtlinie“ von 2012 (§29 StVZO, Anlage VIII und VIIIa) müssen wir bei Überschreitung des HU-Termins um mehr als 2 Monate eine erhöhte Prüfgebühr von 20% berechnen.

*gültig für alle PKW's bis 3,5 Tonnen

*Zuschläge bei Transporter/LLKW

*Bei Fahrzeugen mit Gasanlagen(LPG/Erdgas) entstehen zusätzliche Kosten!

 

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