*Gemäß der „HU-Richtlinie“ von 2012 (§29 StVZO, Anlage VIII und VIIIa) müssen wir bei Überschreitung des HU-Termins um mehr als 2 Monate eine erhöhte Prüfgebühr von 20% berechnen.
*gültig für alle PKW's bis 3,5 Tonnen
*Zuschläge bei Transporter/LLKW
*Bei Fahrzeugen mit Gasanlagen(LPG/Erdgas) entstehen zusätzliche Kosten!