BETRIEBSURLAUB
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir gönnen uns eine kleine Auszeit und haben von Freitag, den 24. Juli, bis einschließlich Samstag, den 22. August wegen Betriebsurlaub geschlossen.
Ab Montag, den 24. August, sind wir wieder mit frischer Energie für euch da!
Für Anfragen oder Terminvereinbarungen erreicht ihr uns auch während unseres Betriebsurlaubs über unsere WhatsApp-Servicenummer:
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Treue!
Wir freuen uns schon darauf, euch bald wieder begrüßen zu dürfen.
Euer TYK Kfz-Technik Team
Willkommen bei
TYK Kfz-Technik
Wir leisten seit 2007 in Kerpen-Türnich, ein Rundum-Service für alle Marken.
Unsere Kfz-Meisterwerkstatt steht seit diesem Zeitpunkt für Qualität zu erschwinglichen Preisen.
Wir freuen uns, dass du unsere Internetseite besuchst und möchten dir einen kurzen Einblick in unsere tägliche Arbeit geben.
Unser Team versucht, deine Fragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.
Unsere zahlreichen zufriedenen Kunden schätzen den besonderen Service, den wir bei
Durch unser umfassendes Service-Paket kannst du sorglos und vertrauensvoll bei allen Kfz-Problemen zu uns kommen.
Als Kfz-Meisterwerkstatt bieten wir euch für alle Marken:
(ständig viele Reifen auf Lager)
19 Jahre
TYK Kfz Technik
Vielen Dank für deine Treue!
Was du noch wissen sollten?!
Seit vielen Jahren haben die Automobilhersteller Ihren Kunden nachhaltig
kommuniziert, dass die Herstellergarantie nur erhalten bleibt, wenn Inspektionen bei den Herstellern durchgeführt werden.
Bereits im Jahre 2010 hat die Europäische Kommission in der verbindlichen sog. GVO (Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr.461/2010 nebst Leitlinien) nochmals ausdrücklich festgelegt, dass die Herstellergarantie in jedem Fall erhalten bleibt, wenn eine Inspektion oder Wartung nicht in einer Vertragswerkstatt, sondern in einer markenungebundenen Werkstatt durchgeführt wird.
Voraussetzung für den Erhalt von Garantieansprüchen gegenüber dem Fahrzeughersteller ist, dass die freie Werkstatt die Inspektion nach Herstellervorgaben durchführt. Ist dies der Fall, darf der Hersteller Garantieansprüche nicht verweigern.
Denn: Mehr als die Hälfte aller AutofahrerInnen (53 %) ist davon überzeugt, dass man zum Erhalt der Herstellergarantie auf jeden Fall eine Vertragswerkstatt aufsuchen muss.*
*Quelle: Repräsentative Umfrage unter 1000 PKW FahrerInnen in Deutschland, die für die Reparatur und Wartung Ihres Fahrzeugs verantwortlich sind (aus kfz-Betrieb 20/2016)